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Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) EreignisartNational

Nach dem Grundgesetz ist in Friedenszeiten der Katastrophenschutz Aufgabe der Bundesländer, während der Bund die Verantwortung für die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall trägt. Das am 25.03.1997 verabschiedete ZSKG bildet den spezial- und fachgesetzlichen Rahmen für den Zivilschutz. Hierzu gehören insbesondere der Selbstschutz, die Warnung der Bevölkerung, der Schutzbau, die Aufenthaltsregelung, sowie im Verteidigungsfall der Katastrophenschutz, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und von Kulturgut. Zuständige und fachlich verantwortliche Bundesbehörde zur Umsetzung der Aufgaben des ZSKG ist das 2004 errichtete Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

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Datum

1997