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Die auf dieser Webseite verwendete Fachterminologie wird nicht von allen Akteuren der unterschiedlichen Handlungsebenen einheitlich eingesetzt. So werden Begriffe, die sich international etabliert haben, in Deutschland zum Teil unterschiedlich übersetzt. Zur sprachlichen Vereinfachung werden auf katrima.de überwiegend einheitliche Begriffe benutzt. Für die Differenzierung abweichender Bedeutungen ist in diesem Glossar sowohl die nationale als auch die internationale Definition angeführt.
Ein Effekt, der sich im Sinne einer Kaskade stufenweise – also aufeinander aufbauend – verstärkt.
Nationale Definition:
Ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder ihre natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden, dass die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung und Leitung durch die Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken.
Die landesrechtlichen Definitionen weichen zum Teil geringfügig ab, siehe DIN 13050:2015-04 Begriffe im Rettungswesen (BBK 2019).
Internationale Definition (Disaster):
Eine schwerwiegende Störung des Funktionierens einer Gemeinschaft oder einer Gesellschaft auf jeder Ebene durch gefährliche Ereignisse, die mit den Bedingungen ihrer Exposition, der Verwundbarkeit und der Kapazität zusammenhängen und eine oder mehrere der folgenden Effekte haben: Verluste und Auswirkungen auf Mensch, Material, Wirtschaft und Umwelt (übersetzt nach UN 2016).
Nationale Definition:
Risiken mit Bezug zu Katastrophen, Notfällen und Großschadensereignissen.
Internationale Definition (Disaster Risk):
Der potenzielle Verlust von Leben, Verletzungen oder zerstörte oder beschädigte Vermögenswerte, die in einem System, einer Gesellschaft oder einer Gemeinde in einem bestimmten Zeitraum entstehen könnten, probabilistisch in Abhängigkeit von Gefährdung, Exposition, Verletzlichkeit und Kapazität bestimmt (übersetzt nach UN 2016).
Nationale Definition:
Umfasst Maßnahmen im Risiko- und Krisenmanagement unterschiedlicher Akteure in unterschiedlichen Sektoren bzw. Themen- und Politikfeldern auf unterschiedlichen Ebenen vor dem Hintergrund möglicher Katastrophen, Notfälle und Großschadensereignisse. Zielsetzung ist die Verhinderung und Verringerung von Katastrophenrisiken für die Bevölkerung und die Gesellschaft sowie die Verbesserung des Umgangs mit Restrisiken. Dafür werden alle Phasen des Kreislaufs zum Risiko- und Krisenmanagement einbezogen, nämlich Prävention, Vorbereitung, Bewältigung und Nachsorge. Das Katastrophenrisikomanagement trägt folglich zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Flexibilität, also der Resilienz, der Gesellschaft bei.
Internationale Definition (Disaster Risk Management):
Unter Katastrophenrisikomanagement versteht man die Anwendung von Richtlinien und Strategien zur Reduzierung des Katastrophenrisikos, um ein neues Katastrophenrisiko zu verhindern, das bestehende zu verringern und das Restrisiko zu managen. Dies trägt zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und zur Reduzierung von Katastrophenverlusten bei (übersetzt nach UN 2016).
Über das Unionsverfahren koordiniert, unterstützt und ergänzt die Europäische Union die Maßnahmen und gegenseitige Hilfe der Teilnehmerstaaten des Verfahrens in den Bereichen Katastrophenvorsorge und ‑bewältigung im Hinblick auf Kastastrophenrisiken durch natürliche und vom Menschen verursachte Gefahren, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union. Drittstaaten können über Hilfsersuchen Unterstützung der EU oder der sechs weiteren Teilnehmerstaaten anfragen. Das seit 2001 bestehende Verfahren ist in Beschluss 1313/2013/EU geregelt.
Nationale Definition:
Katastrophenvorsorge umfasst alle Maßnahmen des Staates, von Hilfsorganisationen, der Gesellschaft und jedes Einzelnen, die mit dem Ziel der Verringerung des Katastrophenrisikos und der Abschwächung von Katastrophenfolgen durchgeführt werden.
Die Reduzierung des Katastrophenrisikos zielt darauf ab, neue Risiken zu vermeiden und das bestehende Katastrophenrisiko zu verringern sowie Restrisiken zu bewältigen. All dies trägt zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Flexibilität und damit zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung bei. Darüber hinaus umfasst Katastrophenvorsorge das Wissen und die Kapazitäten, die von Regierungen, Hilfsorganisationen, Gemeinschaften und Einzelpersonen entwickelt wurden, um die Auswirkungen wahrscheinlicher, bevorstehender oder aktueller Katastrophen besser vorhersehen, darauf reagieren und sich von ihnen erholen zu können (BBK 2019).
Internationale Definition (Disaster Risk Reduction):
Die Katastrophenvorsorge zielt darauf ab, neue und bestehende Katastrophenrisiken zu verhindern und das Restrisiko zu steuern. All dies trägt zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und damit zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung bei (übersetzt nach UN 2016).
Auch Mitigation; bezeichnet alle auf die Begrenzung der globalen Erwärmung gerichteten Maßnahmen, das heißt vor allem Maßnahmen zur Minderung der durch menschliches Handeln verursachten Treibhausgas-Emissionen.
Quelle: BMU (2013): Energiewende A-Z
Der Begriff des Klimawandels beziehungsweise der anthropogenen Klimaänderung bezieht sich in erster Linie auf die aktuelle vom Menschen verursachte Veränderung des globalen und regionalen Klimas. Allgemein umfasst eine Klimaänderung die langfristigen Veränderungen des Klimas, unabhängig davon, ob dies auf natürliche oder anthropogene Ursachen zurückzuführen ist.
Quelle: ARL (2013): Glossar Klimawandel und Raumentwicklung
Politische Kohärenz ist für die ausgewogene Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung von wesentlicher Bedeutung. Sie bedeutet, sich gegenseitig verstärkende Strategien zu entwickeln, um nationale Ziele erreichen und gleichzeitig negative Auswirkungen in anderen Politikbereichen vermeiden oder minimieren zu können. Politische Kohärenz erfordert die Fähigkeit, politische Synergien und Kompromisse zwischen verschiedenen politischen Optionen zu analysieren, um kohärente Strategien entwickeln zu können (übersetzt nach UNDESA o.J.).
Vom Normalzustand abweichende Situation mit dem Potenzial für oder mit bereits eingetretenen Schäden an Schutzgütern, die mit der normalen Aufbau- und Ablauforganisation nicht mehr bewältigt werden kann so dass eine Besondere Aufbauorganisation (BAO) erforderlich ist (BBK 2022).
Nationale Definition:
Alle Maßnahmen zur Vorbereitung auf Erkennung und Bewältigung, Vermeidung weiterer Eskalation sowie Nachbereitung von Krisen.
Krisenmanagement beinhaltet die Schaffung von konzeptionellen, organisatorischen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure, um eine schnellstmögliche Zurückführung der eingetretenen außergewöhnlichen Situation in den Normalzustand unterstützen oder eine Eskalation vermeiden zu können. Krisenmanagement ist im Idealfall mit Risikomanagement verzahnt (BBK 2019).
Internationale Definition (Disaster Management):
Die Organisation, Planung und Anwendung von Maßnahmen zur Vorbereitung und Reaktion auf und Wiederherstellung nach Katastrophen (übersetzt nach UN 2016).
Nationale Definition:
Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden (BBK 2019).
Internationale Definition (Critical Infrastructure):
Die physischen Strukturen, Einrichtungen, Netzwerke und sonstigen Vermögenswerte, die Dienste bereitstellen, die für das soziale und wirtschaftliche Funktionieren einer Gemeinschaft oder Gesellschaft wesentlich sind (übersetzt nach UN 2016).