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Die auf dieser Webseite verwendete Fachterminologie wird nicht von allen Akteuren der unterschiedlichen Handlungsebenen einheitlich eingesetzt. So werden Begriffe, die sich international etabliert haben, in Deutschland zum Teil unterschiedlich übersetzt. Zur sprachlichen Vereinfachung werden auf katrima.de überwiegend einheitliche Begriffe benutzt. Für die Differenzierung abweichender Bedeutungen ist in diesem Glossar sowohl die nationale als auch die internationale Definition angeführt.
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) will Menschen die Freiheit geben, ohne materielle Not selbstbestimmt und eigenverantwortlich ihr Leben gestalten und ihren Kindern eine gute Zukunft ermöglichen zu können. Sie leistet Beiträge zur nachhaltigen Verbesserung der weltweiten wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und politischen Verhältnisse. Sie bekämpft Armut und fördert Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. EZ kann zur Prävention von Krisen und gewalttätigen Konflikten beitragen und die sozial gerechte, ökologisch tragfähige und damit nachhaltige Gestaltung der Globalisierung fördern.
Als Sammelbegriff fasst EZ die Leistungen der technischen, finanziellen und personellen Zusammenarbeit zusammen. EZ ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft, die von privaten und öffentlichen Einrichtungen erfüllt wird. Leistungen der EZ können in materieller Form (als Kredite oder Zuschüsse) oder auch in immaterieller Form (zum Beispiel durch Bereitstellung von Know-how oder Aus- und Fortbildung) erbracht werden (BMZ 2020).