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Die auf dieser Webseite verwendete Fachterminologie wird nicht von allen Akteuren der unterschiedlichen Handlungsebenen einheitlich eingesetzt. So werden Begriffe, die sich international etabliert haben, in Deutschland zum Teil unterschiedlich übersetzt. Zur sprachlichen Vereinfachung werden auf katrima.de überwiegend einheitliche Begriffe benutzt. Für die Differenzierung abweichender Bedeutungen ist in diesem Glossar sowohl die nationale als auch die internationale Definition angeführt.
Angestrebter Zustand eines Schutzgutes, also aller Güter, die aufgrund ihres ideellen oder materiellen Wertes bei einem Ereignis vor Schaden bewahrt werden sollen (BBK 2019).
Unter Sektoren werden in dieser Resilienzstrategie Themen- und Politikfelder verstanden, in denen Maßnahmen zum Risiko- und Krisenmanagement mit Bezug zu Notfällen, Großschadensereignissen oder Katastrophen vorgenommen werden.
Alle Maßnahmen des Staates und Privater zum Schutz der Bevölkerung und zur Verhinderung oder Bewältigung von Ereignissen, die vor Eintritt dieser Ereignisse ergriffen werden (BBK 2019).
Soziale Sicherung bedeutet, dem Einzelnen in Notlagen, die aus eigener Kraft nicht mehr bewältigt werden können, zur Seite zu stehen – ob bei Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit oder Alter – und diesen Notlagen darüber hinaus durch langfristig angelegte Maßnahmen vorzubeugen (BMAS 2020).
Risiken, gegen die soziale Sicherung absichert, können individueller (Krankheit, Arbeitslosigkeit, etc.) oder kollektiver (Katastrophen, Pandemien, etc.) Natur sein.
Soziale Sicherung ist ein Menschenrecht und umfasst alle Maßnahmen, die Einzelpersonen und Privathaushalte direkt unterstützen und fördern, um
bestehende Armut und Vulnerabilität zu reduzieren (Protection),
sie vor den Risiken der Verarmung und des sozialen Abstiegs zu schützen (Prevention) und
ihnen zu helfen, Armut und Vulnerabilität dauerhaft überwinden zu können (Promotion oder „aktivierende Sozialpolitik“).