Der Auftrag der ARD im Katastrophenrisikomanagement ergibt sich aus den Grundsätzen des journalistischen Handelns:
- Journalistinnen und Journalisten der ARD berichten unabhängig von politischen oder sonstigen Einflussnahmen und wirtschaftlichen Interessen.
- Die ARD ist allein dem öffentlich-rechtlichen Auftrag und dem Publikum verpflichtet.
Im Alltag bedeutet dies, die Programmangebote helfen den Menschen, sich über bestehende Risiken zu informieren, sie geben Tipps zur Vorsorge, sie weisen auf Probleme hin und decken Missstände auf und sollte es zur Katastrophe kommen, sind es die Radio- und TV Programme, die innerhalb weniger Sekunden und Hand in Hand mit den Rettungsorganisationen und Behörden warnen und lebenswichtige Informationen bereitstellen. Egal ob es der Falschfahrer auf der Autobahn, ein Unwetter oder andere Gefahren sind.
Die ARD produziert ihre Programmangebote im Auftrag der Gesellschaft auf einer klaren gesetzlichen Grundlage. Dieser Auftrag ist in den Landesrundfunkgesetzen und im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt, der von allen Landesparlamenten demokratisch beschlossen wurde. Er definiert auch die Zahl der Programme und umfasst ausdrücklich auch die Onlineangebote der ARD. Die Zusammenarbeit der einzelnen ARD-Sender (Landesrundfunkanstalten) und die Gestaltung des gemeinsamen Fernsehprogramms "Das Erste" sind in der ARD-Satzung geregelt.
Alle zwei Jahre informieren wir in der ARD-Selbstverpflichtung die Öffentlichkeit über die Umsetzung angekündigter und die Planung künftiger Vorhaben. Die Landesrundfunkanstalten legen ebenfalls eigene Geschäftsberichte vor. Darüber hinaus veröffentlicht die ARD regelmäßig Berichte zu bestimmten Themenfeldern, wie den ARD-Nachhaltigkeitsbericht und den ARD-Produzentenbericht. Außerdem hat die ARD sich verpflichtet, bestimmte journalistische Grundsätze und Grundsätze zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz einzuhalten.