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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Dienstsitz Bonn
Robert-Schumann-Platz 3
53175 Bonn

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Dienstsitz Berlin
Stresemannstraße 128-130
10117 Berlin

Telefon: 0228/99-305-0
E-Mail: buergerinfo@bmu.bund.de

https://www.bmuv.de/

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) umfasst vielfältige Politikbereiche, die sich bereits im Namen des Ministeriums widerspiegeln. Seit mehr als 30 Jahren arbeitet das Ministerium für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Umweltgiften und Strahlung, für einen klugen und sparsamen Umgang mit Rohstoffen, den Klimaschutz und -anpassung sowie für eine Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen, bei der die Vielfalt von Tier,- und Pflanzenarten und der Erhalt ihrer Lebensräume sichergestellt wird. Neben den Schwerpunkten Umweltschutz und Naturschutz ist das BMUV auch für die Verbraucherschutzpolitik zuständig. Das BMUV gestaltet somit zentrale Zukunftsthemen, die auf die Menschen und ihre Lebenswelt abzielen. Es ist Treiberin einer ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Modernisierung. Auch das Thema Klimaschutz bleibt mit den Schwerpunkten Natürlicher Klimaschutz, Klimaanpassung und Ressourcenpolitik ein zentrales Thema des BMUV. Damit wirkt das BMUV bei verschiedensten Themen mit: Klima, Energie, Europa, Internationales, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Atomenergie, Strahlenschutz, Wirtschaft, Produkte, Ressourcen, Tourismus, Natur, Biologische Vielfalt, Arten, Gesundheit, Chemikalien, Wasser, Abfall, Boden, Bildung, Beteiligung, Forschung und Förderung.

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nutzt das BMUV verschiedene Instrumente:

  1. Die Vorbereitung gesetzlicher Regelungen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen in den oben genannten Politikfeldern zu gestalten. Hierzu gehört auch die Ausgestaltung des Ordnungsrechts und die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht,
  2. Die Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien, um die notwendigen Prozesse in den genannten Politikfeldern zu steuern,
  3. Finanzielle Förderung von Forschung und Entwicklung, Unterstützung von Markteinführung innovativer Technologien,
  4. Enge Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene sowie
  5. Kommunikation für eine breite gesellschaftliche Beteiligung und Akzeptanz.

Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören vier Bundesämter: das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz, das Bundesamt für Strahlenschutz sowie das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten. Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Sachverständigenrat für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.

Die thematischen Schnittstellen zwischen den Politikfeldern des BMUV und Katastrophenrisikomanagement ergeben sich zum einem durch die Betrachtung derselben Ereignisse aus unterschiedlicher Perspektive. Das sind zum Beispiel der Hochwasserschutz, Vorsorgemaßnahmen für extreme Wettereignisse im Zuge des Klimawandels oder der Schutz der Bevölkerung bei einem radiologischen Notfall. Zum anderen gibt es Politikfelder, die indirekt eine große Bedeutung im Katastrophenrisikomanagement einnehmen. So trägt in etwa die biologische Vielfalt oder die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen dazu bei, robuste Systeme aufrecht zu erhalten bzw. aufzubauen, die somit auch widerstandsfähiger gegenüber Gefahren wie Stürmen oder einer Dürre sind.

Nukleare Sicherheit

Der Schutz des Betriebspersonals, der Bevölkerung und der Umwelt vor unzulässigen Strahlenbelastungen wird nicht nur während des normalen Betriebs von Kernkraftwerken, sondern auch bei Störungen und Störfällen durch eine Reihe von technischen und administrativen Maßnahmen sichergestellt.

Seit 1. Oktober 2017 sind die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) über das Notfallmanagementsystem von Bund und Ländern in Kraft. Eine wichtige Neuerung im Bereich Notfallvorsorge sind die aufeinander abzustimmenden Notfallpläne von Bund und Ländern (§§ 97 - 101 StrlSchG). Diese Notfallpläne sollen alle an der Notfallreaktion beteiligten Organisationen in die Lage versetzen, bei möglichen Notfällen unverzüglich abgestimmte Entscheidungen zu treffen und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung rechtzeitig durchzuführen. Daneben hat das BMUV ein radiologisches Lagezentrum des Bundes errichtet, welches im Falle eines überregionalen oder regionalen radiologischen Notfalls als Netzwerk aus BMUV, BfS, BASE, GRS und BBK  in Abhängigkeit von der jeweiligen Gefahrenlage und Zuständigkeit folgende Aufgaben (§ 106 StrlSchG) wahrnimmt:

  • Sammlung, Auswertung und Dokumentation von Daten über regionale und überregionale Notfälle sowie Koordinierung der Messungen des Bundes und der Länder
  • Erstellung des radiologischen Lagebilds und Bereitstellung an betroffene Bundes- und Landesbehörden
  • Informationsaustausch über die radiologische Lage und deren Bewertung mit Bundes- und Landesbehörden sowie internationalen Behörden und Institutionen
  • Koordinierung der Schutzmaßnahmen und der Maßnahmen zur Information der Bevölkerung sowie von Hilfeleistungen bei Notfällen mit Bundes- und Landesbehörden sowie internationalen Behörden und Institutionen
  • Information der Bevölkerung und Empfehlung für das Verhalten bei Notfällen.

Anpassung an den Klimawandel

Neben den Anstrengungen zum Klimaschutz wird es zunehmend wichtig, sich auch an die nicht mehr vermeidbaren Folgen des Klimawandels, vor allem häufigere und stärkere Extremwetterereignisse, anzupassen. Das bedeutet: Die Organisationen des Bevölkerungsschutzes müssen in der Lage sein, mit einer voraussichtlich zunehmenden Zahl an Extremereignissen wie Hochwasser, Starkniederschlägen oder Hitze- und Dürreperioden umzugehen. Gleichzeitig müssen auf allen Ebenen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels widerstandsfähig zu machen.

Das BMUV koordiniert auf Bundesebene die Prozesse der Anpassung an den Klimawandel in Deutschland. In Zusammenarbeit mit vielen weiteren Akteuren wurden die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) (2008), der erste Aktionsplan Anpassung (2011), der erste und zweite Fortschrittsbericht zur DAS (2015 & 2020) mit dem jeweils zweiten und dritten Aktionsplan Anpassung (APA II und III) erarbeitet, um in Deutschland dazu beitragen, negative Auswirkungen des Klimawandels zu verringern und zu verhindern. Die beiden Handlungsfelder Bevölkerungsschutz sowie Raum-, Regional- und Bauleitplanung werden im nationalen Anpassungsprozess als Querschnittsthemen hervorgehoben.

Nach der Verabschiedung der DAS erfolgte die Formalisierung der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassungsstrategie (IMAA) mit Vorsitz des BMUV. In ihr sind fast alle Ressorts auf Bundesebene vertreten. Die IMAA dient der ressortübergreifenden Abstimmung und Weiterentwicklung der DAS. Ergänzt wurde sie durch ein weiteres Gremium: Im Juni 2009 hat die Umweltministerkonferenz einen Ständigen Ausschuss zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (StA AFK) ins Leben gerufen, der Teil der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Klima, Energie, Mobilität und Nachhaltigkeit (BLAG KliNa) ist. Aufgabe des Ausschusses ist die Information, Abstimmung und Vernetzung zwischen den Aktivitäten zur Klimaanpassung des Bundes und der Länder.

Finanzielle Unterstützung in der Zuständigkeit des BMUV bieten die Förderprogramme „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ und „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“. Ergänzt wird diese finanzielle Unterstützung durch die Beratungsleistungen des Zentrums KlimaAnpassung (ZKA). Ziel des ZKA ist es, insbesondere Kommunen und soziale Einrichtungen bundesweit und bedarfsgerecht beim Einstieg, der Initiierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung zu unterstützen.

Auf internationaler Ebene unterstützt das BMUV zusammen mit dem Bundesentwicklungsministerium gezielt die ärmsten Länder bei der Klimaanpassung. Deutschland steht den Menschen und den Ländern, die besonders vom Klimawandel betroffen sind, solidarisch bei. Dadurch unterstützte Projekte umfassen Anpassungsmaßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft, Entwicklung von Klima-Informationssystemen, Küstenzonen- und Katastrophenrisikomanagement, Gesundheit sowie Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen.  

Hochwasserschutz

Da ein absoluter Hochwasserschutz weder technisch machbar, noch wirtschaftlich sinnvoll ist, wird heute ein umfassendes Management des durch Hochwasser entstehenden Risikos in den Mittelpunkt der Bemühungen gestellt. Dabei soll das Hochwasserrisiko bewertet, dargestellt und die durch Hochwasser bedingten Folgen reduziert und weitestgehend vermieden werden. Dafür stehen raumplanerische, bautechnische, organisatorische und bewusstseinsbildende Instrumente zur Verfügung, die zwischen Wasserwirtschaft, Stadt- und Regionalplanung, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft und dem Katastrophenschutz abgestimmt werden müssen. Die EU-weit koordinierte Anwendung des Hochwasserrisikomanagements wird über die Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken – kurz: Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie – gewährleistet. Seit Ende 2015 liegen flächendeckend Hochwasserrisikomanagementpläne für die in Deutschland identifizierten Risikogebiete vor.

Die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung detaillierter Strategien und Maßnahmen gegen Hochwasser liegt aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes im Wesentlichen bei den 16 Ländern. Das BMUV koordiniert und steuert gemeinsam mit der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) die Fortentwicklung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms.

Nachhaltigkeit und Umweltschutz

Nachhaltige Entwicklung ist Leitprinzip der Politik der Bundesregierung. Nachhaltigkeit zielt auf die Erreichung von Generationengerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt, Lebensqualität und Wahrnehmung internationaler Verantwortung. In diesem Sinne sind wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und soziale Verantwortung so zusammenzuführen, dass Entwicklungen dauerhaft - in Deutschland und weltweit - tragfähig sind.

Auch die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (2007) des BMUV berücksichtigt die Reduzierung und Vermeidung von Risiken in zahlreichen Maßnahmen. Der Grundgedanke ist, dass intakte Ökosysteme dazu beitragen, Katastrophen zu vermeiden beziehungsweise deren Ausmaß zu vermindern. Naturzerstörung und -veränderung können dagegen Katastrophen verursachen.

Genauso trägt die Verfolgung von Nachhaltigkeits- und Klimaschutzzielen in der Nachsorge und Erholungsprozess nach Schocks oder extremen Ergebnissen wesentlich zu einem besseren Wiederaufbau und Stärkung der Widerstandsfähigkeit bei. Das BMUV setzt sich daher dafür ein, in Wiederaufbau-Programmen nach Krisen Reformen zur Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, zur Erhaltung und Schaffung guter Arbeitsplätze und zur Förderung der Qualifizierung mit ehrgeizigen und kosteneffizienten Klimaschutzmaßnahmen und Umweltschutz miteinander zu verbinden.

Das BMUV engagiert sich zudem innerhalb einer interministeriellen Arbeitsgruppe, der IMAG Sendai, welche die Umsetzung des Sendai Rahmenwerks auf Bundesebene steuert.