Die Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz auf Bundesebene ist ein Instrument des Risikomanagements, das der vorsorglichen Beschäftigung mit möglichen bundesrelevanten Gefahren und den zu erwartenden Auswirkungen auf die Bevölkerung, ihre Lebensgrundlagen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland dient sowie Handlungsempfehlungen ableitet, um das entsprechende Risiko zu minimieren.
Die Bundesregierung hat 2009 die Risikoanalyse im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) gesetzlich verankert. Im Zusammenwirken mit den Ländern führt der Bund demnach jährlich eine bundesweite, ressortübergreifende Risikoanalyse durch. Auf Wunsch der Länder entwickelte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in den Jahren 2010 und 2011 eine Risikoanalyse-Methode im Bevölkerungsschutz, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert und sich an internationalen Standards des Risikomanagements orientiert.
Zur organisatorischen Umsetzung wurden 2011 ein Lenkungsausschuss der Bundesressorts (koordiniert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat) sowie ein Arbeitskreis von Geschäftsbereichsbehörden (koordiniert durch das BBK) eingerichtet. Der Lenkungsausschuss bestimmt die als bundesrelevant erachteten Ereignisse. Auf der Ebene des Arbeitskreises werden diese wiederum analysiert.
Zur Durchführung einer Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz befasst sich eine gefahrenspezifische und interdisziplinäre Arbeitsgruppe des Arbeitskreises mit den Auswirkungen eines Szenarios, wie beispielsweise im Jahr 2019 mit einem schweren Erdbeben in der Niederrheinischen Bucht. Diese Arbeitsgruppe setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Fachbehörden des Bundes, Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und Wirtschaft, sowie Vertreterinnen und Vertretern des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen.
Über die Ergebnisse der Risikoanalysen unterrichtet das BMI den Deutschen Bundestag seit 2010 jährlich in Form eines Berichtes. Die vollständige Risikoanalyse wird dabei in der Regel als Anhang dem jeweiligen Bericht beigefügt. Diese Berichte werden auf den Seiten des Deutschen Bundestages als Bundesdrucksache sowie auf der Internetseite des BBK öffentlich zugänglich publiziert.