Obwohl in Deutschland ein hoher Grad an Versorgungssicherheit herrscht, sind auch hier folgenreiche Stromausfälle nicht auszuschließen. Die öffentliche Versorgung mit elektrischer Energie kann z.B. aufgrund eines technischen Defektes, einer vorsätzlichen Handlung oder eines Naturereignisses ausfallen.
Der Leitfaden „Notstromversorgung in Unternehmen und Behörden“ richtet sich an Führungskräfte und Beschäftigte in Unternehmen und Behörden, die für den sicheren Betrieb ihrer Dienststelle beziehungsweise ihres Unternehmens Verantwortung tragen. Er soll ihnen eine Hilfestellung geben, für ihre Einrichtung eine Notstromversorgung mit einem hohen Grad an Verlässlichkeit und Einsatzfähigkeit bereitzustellen. Dafür sollte unter anderem ein Betrieb für mindestens 72 Stunden möglich sein, ohne dass betriebsnotwendige Stoffe nachgeführt werden müssen. Jeweilige branchenspezifische Regelungen zur Notstromversorgung sind allerdings selbstverständlich zu beachten. Der Leitfaden „Notstromversorgung in Unternehmen und Behörden“ adressiert in erster Hinsicht strategisch-planerische und organisatorische Vorsorgemaßnahmen, um die Funktionsfähigkeit der Einrichtung im Notbetrieb zu gewährleisten.