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Titelbild Treibstoffversorgung bei Stromausfall

Treibstoffversorgung bei Stromausfall - Empfehlung für Zivil- und Katastrophenschutzbehörden Handbuch

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Provinzialstraße 93
53127 Bonn

Telefon: 0228 - 99 550-0
Fax: 0228 - 99550-1620
E-Mail: info@bbk.bund.de

Treibstoffversorgung bei Stromausfall - Empfehlung für Zivil- und Katastrophenschutzbehörden

Kategorisierung / Einordnung

Veröffentlichungsjahr

2017

Thema

Aktionsraum

Handlungsphase

Akteursgruppe

Großräumige und langandauernde Stromausfälle sind in Deutschland wenig wahrscheinlich, sie können aber nicht ausgeschlossen werden. Die Folgen eines solchen Ereignisses für die Bevölkerung wären katastrophal, da wichtige, teils lebenswichtige Dienstleistungen wegbrechen würden. Im Rahmen der Ölkrisenvorsorge des Bundes werden Erdöl und Erdölerzeugnisse (Benzin, Dieselkraftstoff, Heizöl EL und Flugturbinenkraftstoff) im Umfang von mindestens 90 Verbrauchstagen eingelagert. Als Herausforderung werden sich im Ereignisfall hingegen die Auslagerung und die gezielte und reibungslose Verteilung der vorliegenden Treibstoffmengen auf der „letzten Meile“ von den Tanklagern bis zum Endverbraucher, insbesondere den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und den Betreibern Kritischer Infrastrukturen, erweisen.

Ziel der Empfehlung ist es, eine Ergänzung der Notfallplanungen auf Landes- und Kreisebene zu unterstützen. Hierfür werden Hinweise zur Erfassung und Priorisierung von Bedarfsträgern gegeben, Hürden im Rahmen der Treibstoffversorgung aufgezeigt und mögliche Maßnahmen und Lösungen skizziert. Das Gesamtkonzept besteht aus unterschiedlichen Bausteinen, wobei eine zentrale Fragestellung der Stromausfallplanung auf die großräumige und langfristige Versorgung mit Treibstoff abzielt.

Während eines Katastrophenfalls ist die Treibstoffversorgung von besonderer Bedeutung um (lebenswichtige) Dienstleistungen weiterhin durchführen zu können.

Die Koordinierung der Treibstoffversorgung im Katastrophenfall sollte durch die Katastrophenschutzbehörden auf Landes- und Kreisebene durchgeführt werden. Dabei kann eine Priorisierung der Bedarfsträger sowie bei Bedarf eine Ergänzug der Notfallplanungen vorgenommen werden.