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Titelbild des Berichts: Risikoinformierte Entscheidungsfindung für Planung und Investitionen

Risikoinformierte Entscheidungsfindung für Planung und Investitionen Handbuch

engl. Suitability model: Risk-informed decisions for planning and investment

Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36
53113 Bonn

Telefon: +49 228 44 60-0
E-Mail: info@giz.de

Risikoinformierte Entscheidungsfindung für Planung und Investitionen

Kategorisierung / Einordnung

Veröffentlichungsjahr

2018

Thema

Aktionsraum

Handlungsphase

Akteursgruppe

Eine nachhaltige und resiliente Entwicklung erfordert eine risikoinformierte Planung und Entscheidungsfindung auf der nationalen Ebene. Standardmethoden für Risikomodelle zeigen jedoch üblicherweise nur Risikokategorien für verschiedene Gefahren in vordefinierten Landgebieten. Sie liefern weder Informationen über erwartete Schäden und Verluste, noch werden die Gefahren aufgrund der Relevanz für verschiedene Entwicklungsoptionen (z. B. Wohn- oder Landwirtschaftsgebiete) abgewogen. Traditionelle Ansätze, Risikodaten in Entscheidungsprozesse einzubeziehen, erfordern eine gute Schulung der Nutzer:innen in der Analyse von Gefahren- und Risikokarten, was für Stakeholder vor Ort viel Zeit und Lernaufwand bedeutet. Die Globale Initiative für Katastrophenrisikomanagement (GIKRM) hat in ihrer ersten Phase (2013-2018) die Entwicklung des „Suitability Models“ unterstützt, um leicht verständliche und umsetzbare Landplanungs- und Investitionsanweisungen bereitzustellen. Das Globalvorhaben wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert und von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) durchgeführt.

Risikoinformierte Planung, Entscheidungsfindung und Umsetzung ist ein zentraler Bestandteil von Katastrophenrisikomanagement. Das Sendai Rahmenwerk hebt die Förderung von risikoinformierten Investitionen als kostengünstigeren Ansatz gegenüber der Katastrophenhilfe (post-disaster response and recovery) hervor, da damit zu nachhaltiger Entwicklung beitragen werden kann (vgl. SFDRR, Artikel 19, j).