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Titelbild der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung in Originalsprache

Die Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung Strategie

Hauptsitz der Vereinten Nationen
10017 NY, New York
Vereinigte Staaten von Amerika

Die Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung

Kategorisierung / Einordnung

Veröffentlichungsjahr

2015

Thema

Aktionsraum

Handlungsphase

Akteursgruppe

Die Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung ist ein Aktionsplan für die Menschen, den Planeten, den Wohlstand und zur Stärkung des universellen Friedens, an dem alle Staaten und Akteure der Vereinten Nationen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit teilnehmen.

Das Kernstück der Agenda sind die 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development GoalsSDGs) mit insgesamt 169 Unterzielen, die auf den Millennium Development Goals aufbauen. Sie berücksichtigen erstmals gleichermaßen alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit: Wirtschaft, Soziales und Umwelt. Dabei bemühen sie sich außerdem um die Verwirklichung der Menschenrechte aller, die Gleichstellung der Geschlechter und die Ermächtigung aller Frauen und Mädchen. Den Zielen für Nachhaltige Entwicklung sind dabei fünf Kernbotschaften vorangestellt, die die Beziehung zwischen den Zielen verdeutlichen. Diese betreffen den Menschen, den Planeten, den Wohlstand, den Frieden und Partnerschaften (engl.5 Ps“: People, Planet, Prosperity, Peace and Partnership). Die Nachhaltigkeitsziele bilden einen Rahmen, um eine bessere und nachhaltigere Zukunft für alle zu schaffen.

Die 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung lauten:

  1. Keine Armut
  2. Kein Hunger
  3. Gesundheit und Wohlergehen
  4. Hochwertige Bildung
  5. Geschlechtergleichheit
  6. Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
  7. Bezahlbare und Saubere Energie
  8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
  9. Industrie, Innovations und Infrastruktur
  10. Weniger Ungleichheit
  11. Nachhaltige Städte und Gemeinden
  12. Nachhaltiger Konsum und Produktion
  13. Maßnahmen zum Klimaschutz
  14. Leben unter Wasser
  15. Leben an Land
  16. Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
  17. Partnerschaften zur Erreichung der Ziele

In allen der sogenannten post-2015-Agenden, zu denen auch die Agenda 2030 zählt, wird auf die Notwendigkeit verwiesen, Risiken und die Auswirkungen von jeglichen Katastrophen, also sowohl vom Menschen verursachten und Naturgefahren als auch die Folgen des Klimawandels für Menschen, Ökosysteme und Infrastrukturen, zu reduzieren. Dabei hängt der langfristige Erfolg der einzelnen Agenden davon ab, dass das Risikospektrum möglichst umfänglich und kohärent aufgegriffen und verstanden wird. So fordert auch die Agenda 2030 konkrete Maßnahmen zur Reduzierung von und Anpassung im Umgang mit Risiken. Insbesondere die Ziele 1 (Armut in allen ihren Formen und überall beenden.), 11 (Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten.) und 13 (Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen.) der Agenda 2030 greifen Ansätze des Katastrophenrisikomanagements auf. Dabei werden insbesondere die Querverweise und Überschneidungen zu Indikatoren und Maßnahmen des Sendai Rahmenwerks für Katastrophenvorsorge 2015-2030 deutlich. So ziehen die Indikatoren, die die Ziele und Unterziele konkretisieren und messbar machen sollen, bei beiden Regelwerken gleichermaßen die Anzahl an verstorbenen, vermissten oder direkt betroffenen Personen durch Katastrophen, direkte ökonomische Verluste oder auch die Implementierung von Katastrophenvorsorgestrategien heran, um nur einzelne Beispiele zu nennen. Darüber hinaus fördert Ziel 9 der Agenda 2030 (Widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen.) ähnlich wie Ziel D des Sendai Rahmenwerks den Ausbau resilienter (kritischer) Infrastrukturen und den Zugang zu kritischen Dienstleistungen.

Dazu sollten Akteure aus unterschiedlichen Themen- und Politikfeldern beteiligt sein und der gegenseitige Austausch und das Lernen auf Augenhöhe stärker gefördert werden.