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Das Emblem der Haager Konvention von 1954 zur Kennzeichnung von geschütztem Kulturgut

Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 Strategie

Hauptsitz der Vereinten Nationen
10017 NY, New York
Vereinigte Staaten von Amerika

Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954

Kategorisierung / Einordnung

Veröffentlichungsjahr

1954

Thema

Aktionsraum

Handlungsphase

Akteursgruppe

Die Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten wurde 1954 in Den Haag (Niederlande) nach der massiven Zerstörung des kulturellen Erbes während des Zweiten Weltkriegs verabschiedet. Es handelt sich dabei um den ersten internationalen Vertrag mit einer weltweiten Berufung, die sich auf den Schutz des kulturellen Erbes im Falle eines bewaffneten Konflikts konzentriert. Durch die Haager Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten schon in Friedenszeiten die Sicherung von beweglichem oder unbeweglichem Gut, das für das kulturelle Erbe aller Völker von großer Bedeutung ist, auf ihrem Gebiet gegen die absehbaren Folgen eines bewaffneten Konflikts vorzubereiten, indem sie alle Maßnahmen treffen, die sie für geeignet erachten.

Das Verständnis von unbeweglichem und beweglichem kulturellem Erbe reicht dabei von Denkmälern der Architektur, Kunst oder Geschichte, archäologische Stätten, Kunstwerken, über Manuskripte bis zu Büchern und anderen Objekten von künstlerischem, historischem oder archäologischem Interesse sowie wissenschaftliche Sammlungen aller Art, unabhängig von ihrer Herkunft oder Eigentumsverhältnissen.

Zur Umsetzung der Konvention werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen. Einige dieser Maßnahmen sind jedoch nicht nur im Kriegsfall sondern auch in Friedenszeiten relevant, da sie kulturelles Erbe vor den Auswirkungen von Natur- sowie menschgemachten Gefahren schützen können und somit auch Aufgaben des Katastrophenrisikomanagement hierbei relevant sind.

Hierzu zählen beispielsweise die:

  • Verabschiedung von Maßnahmen zum Schutz in Friedenszeiten wie die Erstellung von Inventaren, die Planung von Sofortmaßnahmen zum Schutz vor Feuer oder strukturellem Zusammenbruch, die Vorbereitung zur Entfernung von beweglichem Kulturgut oder die Bereitstellung eines angemessenen In-situ-Schutzes dieses Eigentums und die Ausweisung von zuständige Behörden, die für die Sicherung von Kulturgut zuständig sind;
  • Prüfung der Möglichkeit der Registrierung einer begrenzten Anzahl von Schutzhütten, monumentalen Zentren und anderen unbeweglichen Kulturgütern von sehr großer Bedeutung im Internationalen Register für Kulturgüter unter besonderer Schutzanordnung, um einen besonderen Schutz für dieses Eigentum zu erhalten; sowie die
  • Einrichtung von Spezialeinheiten innerhalb der Streitkräfte, die für den Schutz des Kulturguts verantwortlich sind;

In Deutschland bildet die Haager Konvention die Arbeitsgrundlage für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Kulturgutschutz. Da die Kultur und das kulturelle Erbe in besonderer Weise die Geschichte und Identität einer Gesellschaft widerspiegeln zählt es in Deutschland auch zu den sogenannten Kritischen Infrastrukturen.