Die Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten wurde 1954 in Den Haag (Niederlande) nach der massiven Zerstörung des kulturellen Erbes während des Zweiten Weltkriegs verabschiedet. Es handelt sich dabei um den ersten internationalen Vertrag mit einer weltweiten Berufung, die sich auf den Schutz des kulturellen Erbes im Falle eines bewaffneten Konflikts konzentriert. Durch die Haager Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten schon in Friedenszeiten die Sicherung von beweglichem oder unbeweglichem Gut, das für das kulturelle Erbe aller Völker von großer Bedeutung ist, auf ihrem Gebiet gegen die absehbaren Folgen eines bewaffneten Konflikts vorzubereiten, indem sie alle Maßnahmen treffen, die sie für geeignet erachten.
Das Verständnis von unbeweglichem und beweglichem kulturellem Erbe reicht dabei von Denkmälern der Architektur, Kunst oder Geschichte, archäologische Stätten, Kunstwerken, über Manuskripte bis zu Büchern und anderen Objekten von künstlerischem, historischem oder archäologischem Interesse sowie wissenschaftliche Sammlungen aller Art, unabhängig von ihrer Herkunft oder Eigentumsverhältnissen.