Die 2002 beschlossene übergeordnete „Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ bildet die Grundlage für die Neukonzeption des Bevölkerungsschutzes in Deutschland nach dem weitreichenden Rückbau der Strukturen des Bundes im Zivilschutz in den 1990er-Jahren. Ausschlaggebend für die Neuausrichtung waren die Anschläge in den USA am 11. September 2001 und das Hochwasser an der Elbe im August 2002.
Diese Neuausrichtung betonte die gemeinsame Verantwortung und Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Zivil- und Katastrophenschutz durch bessere Verzahnung der vorhandenen Hilfspotenziale von Bund, Ländern, Kommunen und Hilfsorganisationen sowie durch Einrichtung neuer Informations- und Koordinierungsinstrumente für ein besseres Zusammenwirken im Krisenfall. Außerdem sieht die Strategie ein verändertes Ausstattungskonzept mit ausgewiesenen fachlichen Schwerpunktsetzungen vor. Ziel der Strategie ist eine bessere Unterstützung der Länder durch den Bund bei der Vorbereitung auf (friedenszeitliche) Großschadenslagen und deren Bewältigung. Damit verschob sich der Fokus auf Bundesebene weg von der primären Aufgabe der Zivilen Verteidigung hin zur subsidiären Aufgabe der Amts- und Katastrophenhilfe nach Artikel 35 des Grundgesetzes.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Kernpunkte, die im Rahmen der „Neuen Strategie“ gemeinsam von Bund und Ländern verfolgt werden sollten:
- Gefahrenerfassung und -bewertung (Risikoanalysen),
- Verbesserte Zusammenarbeit der Behörden von Bund und Ländern,
- Verbesserte Information / Kommunikation,
- Neues Warnsystem für die Bevölkerung,
- Effizientes neues Planungs- und Krisenmanagement,
- Modernisierung der Ausstattungen,
- Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bürgerinnen und Bürger
Seit den Beschlüssen von 2002 sind zahlreiche Vorschläge dieser Konzeption verwirklicht oder optimiert worden oder aber in Verwirklichung begriffen.