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Titelbild des Übereinkommen zu grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen in Originalsprache

Übereinkommen zu grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen Strategie

(engl.: Convention on the Transboundary Effects of Industrial Accidents)

Hauptsitz der Vereinten Nationen
10017 NY, New York
Vereinigte Staaten von Amerika

Übereinkommen zu grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen

Kategorisierung / Einordnung

Veröffentlichungsjahr

1992

Thema

Aktionsraum

Handlungsphase

Akteursgruppe

Seit Anfang der 1990er Jahre konzentriert die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) ihre Bemühungen auf die Verhütung von Industrieunfällen und insbesondere deren grenzüberschreitende Auswirkungen in ihrer Region. Ihre Arbeit führte zur Annahme des Übereinkommens über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen am 17. März 1992. Das Übereinkommen soll dazu dienen, Industrieunfälle mit grenzüberschreitenden Auswirkungen zu verhindern, sich darauf vorzubereiten und angemessen darauf zu reagieren. Das Übereinkommen ermutigt seine Vertragsparteien auch, sich gegenseitig bei einem solchen Unfall zu unterstützen, in Forschung und Entwicklung zusammenzuarbeiten und Informationen und Technologien auszutauschen. Ziel ist es, Mensch und Umwelt vor Industrieunfällen zu schützen, indem solche Unfälle so weit wie möglich verhindert, ihre Häufigkeit und Schwere verringert und ihre Auswirkungen gemildert werden. Die Konvention fördert weiterhin die aktive internationale Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien vor, während und nach einem Industrieunfall. Es wurde von 26 UNECE-Mitgliedsländern und der Europäischen Union unterzeichnet und trat am 19. April 2000 in Kraft.

Industrieunfälle können überall und jederzeit passieren. Oft haben sie schwerwiegende Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, auch über Landesgrenzen hinweg. Das Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen hilft seinen Vertragsparteien, Industrieunfälle zu verhindern, sich auf Unfälle vorzubereiten und auf sie zu reagieren, wenn sie eintreten. Damit leistet das Übereinkommen, das bereits fünfzehn Jahre vorher in Kraft trat, auch einen Beitrag zur Umsetzung des Sendai Rahmenwerks für Katastrophenvorsorge und ergreift Maßnahmen des Katastrophenrisikomanagements. So ermutigen beide Übereinkommen die Vertragsparteien, potenziell gefährliche Aktivitäten zu identifizieren, um Präventivmaßnahmen, Bereitschaft und Reaktion gezielt einsetzen zu können sowie die Bereitstellung eines Governance-Mechanismus für die regionale Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Reduzierung des Katastrophenrisikos. Gleichzeitig fordert sie gleichermaßen die Förderung von Investitionen in Präventivmaßnahmen, die weniger kosten als die Beseitigung der Folgen von Katastrophen und die Sicherstellung der Vorbereitung und Überprüfung von Strategien, Plänen und Programmen zur Katastrophenvorsorge und -bewältigung.