Jedes Jahr müssen Millionen von Menschen ihre Heimat verlassen, da Fluten, tropische Stürme, Dürre, Erdbeben oder andere Naturgefahren sie dazu zwingen. Einige von ihnen finden innerhalb des eigenen Landes eine neue Heimat. Andere müssen ihr Land aber verlassen, um sich in Sicherheit bringen zu können. Für diese Betroffenen, die ihr Land aufgrund von extremen Naturgefahren verlassen müssen, bietet das internationale Recht aktuell keine ausreichenden rechtlichen Rahmenbedingungen, um entsprechenden Schutz in einem anderen Land zu gewährleisten.
Das Auswärtige Amt setzt sich deshalb dafür ein, Mechanismen zu etablieren, die diesen Betroffenen sowohl beim Verbleib innerhalb ihres Landes außerhalb ihrer Heimatregion als auch beim Überqueren von Landesgrenzen adäquaten Schutz und Hilfe ermöglichen. Deutschland hat als Mitglied der Steuerungsgruppe der „Nansen Initiative“ die Ausarbeitung der Agenda for the Protection of Cross-Border Displaced Persons in the Context of Disaster and Climate Change (kurz: Protection Agenda) unterstützt. Diese von 109 Staaten angenommene Agenda soll den Schutz der Menschen stärken, die aufgrund von Katastrophen und den Folgen des Klimawandels ihre Heimat verlassen müssen.
Als Vorsitz 2016/17 der „Platform on Disaster Displacement – a follow up to the Nansen Initiaitive“ hat sich das Auswärtige Amt maßgeblich dafür eingesetzt, den Schutz von Menschen in den Mittelpunkt der globalen Diskussionen zu rücken, die von katastrophen- und klimabedingter Vertreibung betroffen sind.
Nachdem Deutschland den Vorsitz 2018 an Bangladesch und Frankreich übergeben hat, werden die Ziele der Platform on Disaster Displacement weiter intensiv inhaltlich begleitet und finanziell unterstützt. Schwerpunkte Deutschlands liegen dabei unter anderem in der Entwicklung regionalspezifischer Regelungen zum Schutz von Menschen im Kontext klimabedingter Vertreibung, beispielsweise durch die Entwicklung grenzüberschreitender Schutzmaßnahmen in Hochrisikoregionen.