Die Krisenmanagementvorschrift regelt den administrativ-organisatorischen Bereich des DRK-Krisenmanagements. Sie umfasst alle Phasen des Risikomanagements und begleitet die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des DRK in Krisen. Die Anwendung der DRK-Strategie Komplexes Hilfeleistungssystem entwickelt so ihre vollumfängliche Tragweite. Die Krisenmanagementvorschrift sieht die Ernennung eines DRK-Beauftrage/n für den Katastrophenschutz sowie die Ernennung einer/s Verantwortlichen für das Krisenmanagement vor. Beide Rollen sind in den Gliederungen des Verbandes vertreten. Die Verantwortlichen für das Krisenmanagement befassen sich mit dem internen Vorgehen bei Krisen. Die Katastrophenschutzbeauftragten sind damit betraut, die Zusammenarbeit im Komplexen Hilfeleistungssystem sicherzustellen und entwickeln Maßnahmen zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit sowie der Durchführung von Einsätzen in Katastrophen beziehungsweise Krisen.