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Titelbild der Krisenmanagement-Vorschrift des Deutschen Roten Kreuzes

Krisenmanagement-Vorschrift des Deutschen Roten Kreuzes Strategische Grundlage

Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuz
Carstennstraße 58
12205 Berlin

Telefon: 030 / 85 404 - 0
Fax: 030 / 85 404 - 450

Krisenmanagement-Vorschrift des Deutschen Roten Kreuzes (PDF, 309KB, nicht barrierefrei)

Kategorisierung / Einordnung

Veröffentlichungsjahr

2011

Thema

Aktionsraum

Handlungsphase

Akteursgruppe

Die Krisenmanagementvorschrift regelt den administrativ-organisatorischen Bereich des DRK-Krisenmanagements. Sie umfasst alle Phasen des Risikomanagements und begleitet die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des DRK in Krisen. Die Anwendung der DRK-Strategie Komplexes Hilfeleistungssystem entwickelt so ihre vollumfängliche Tragweite. Die Krisenmanagementvorschrift sieht die Ernennung eines DRK-Beauftrage/n für den Katastrophenschutz sowie die Ernennung einer/s Verantwortlichen für das Krisenmanagement vor. Beide Rollen sind in den Gliederungen des Verbandes vertreten. Die Verantwortlichen für das Krisenmanagement befassen sich mit dem internen Vorgehen bei Krisen. Die Katastrophenschutzbeauftragten sind damit betraut, die Zusammenarbeit im Komplexen Hilfeleistungssystem sicherzustellen und entwickeln Maßnahmen zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit sowie der Durchführung von Einsätzen in Katastrophen beziehungsweise Krisen.

Die Aufgabeneinteilung und Ernennung von Beauftragten tragen maßgeblich zu einer zielführenden Katastrophenvorsorge und Krisenhilfe bei. Darüber hinaus wird eine Reaktion auf Krisen ermöglicht die gewissenhaft vorbereitet wurde und kohärent zu den Aktivitäten anderer Akteure ist, da bereits in ruhigen Zeiten Kontakte mit anderen Akteuren geknüpft wurden und Abstimmungen zu Vorgehen getroffen wurden.