Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union (Unionsverfahren)
Über das Unionsverfahren koordiniert, unterstützt und ergänzt die Europäische Union die Maßnahmen und gegenseitige Hilfe der Teilnehmerstaaten des Verfahrens in den Bereichen Katastrophenvorsorge und ‑bewältigung im Hinblick auf Kastastrophenrisiken durch natürliche und vom Menschen verursachte Gefahren, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union. Drittstaaten können über Hilfsersuchen Unterstützung der EU oder der sechs weiteren Teilnehmerstaaten anfragen. Das seit 2001 bestehende Verfahren ist in Beschluss 1313/2013/EU geregelt.