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Warnung der Bevölkerung

Nationale Definition:

Information der Bevölkerung über drohende Gefahren und/oder akute Schadensereignisse sowie entsprechende Handlungsempfehlungen. Damit ist die Warnung der Bevölkerung ein Bereich der Krisenkommunikation.

Die Warnung der Bevölkerung vor den „besonderen Gefahren im Verteidigungsfall“ (Zivilschutz) obliegt dem Bund, wobei er sich auf die Warn-Infrastrukturen der Länder stützt. Diese führen die Zivilschutzwarnungen in seinem Auftrag aus (vgl. § 1 Absatz 2 Nummer 2 ZSKG).

Die Länder sind für Warnungen im Katastrophenfall (Katastrophenschutz) zuständig, während die Kommunen Warnungen in für die Bevölkerung relevanten Alltagslagen (Brandschutz, technische Hilfeleistung und öffentliche Sicherheit) herausgeben. Das Modulare Warnsystem (MoWaS) dient dabei auf allen föderalen Ebenen als einheitliche technische Plattform (BBK 2019).

Internationale Definition (Early Warning System):

Ein integriertes System zur Überwachung und Vorhersage von Gefahren, Bewertung des Katastrophenrisikos sowie Kommunikation und Vorbereitung von Aktivitäten und Prozessen, mit dessen Hilfe Einzelpersonen, Gemeinden, Regierungen, Unternehmen und andere rechtzeitig Maßnahmen ergreifen können, um das Katastrophenrisiko durch gefährliche Ereignisse zu verringern (übersetzt nach UNDRR 2017).